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Finanzordnung

Finanzordnung des FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg

Durchführungsbestimmungen

Aufwandsentschädigungen

Der Verein ist zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen nur insoweit berechtigt, als diese nicht über steuerliche Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben durch das jeweilige Mitglied, die jeweilige Mannschaft oder die jeweilige Abteilung geltend gemacht werden kann.

 

1 Fahrtkosten

Fahrtkosten werden ab einer Fahrstrecke von 25 km für Hin- und Rückfahrt nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Präsidium (Fahrauftrag) erstattet.

 

Fahrtkosten werden bei Fahrten zu Spielen für Hin- und Rückfahrt nach vorheriger Genehmigung wie folgt erstattet:

PKW – Diesel

0,12€/km

PKW – Benzin

0,15€/km

Mitfahrenden werden keine Fahrtkosten erstattet.

 

Mit der Zahlung des Kilometergeldes oder der o.g. Pauschale sind alle Ansprüche des Fahrzeughalters gegenüber dem Verein abgegolten.

Bei Benutzung anderer Verkehrsmittel finden lediglich die vorgenannten Regularien Anwendung.

 

2 Übernachtungskosten

Die Erstattung von Übernachtungskosten bedarf der vorherigen ausdrücklichen  Genehmigung des Präsidiums.

 

3 Ersatz von Portoauslagen

Ein Ersatz von Portoauslagen erfolgt nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Präsidiums; sämtlicher Postverkehr ist über die Vereinsgeschäftsstelle abzuwickeln.

 

4 Ersatz von Telefongesprächen

Vom Präsidium kann ein Teilnehmerkreis festgelegt werden, der gegen Nachweis Telefongebühren oder eine Pauschale erstattet bekommt.

Diese Finanzordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 26.04.2023 beschlossen und ist verbindlich ab 01. Juli 2023.

 

Brieske, 26. April 2023

gez. Tänzer

gez. Klemm

Präsident

Schatzmeisterin