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Ehrungsordnung

FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg

im Fußballkreis Südbrandenburg

im Fußball Landesverband Brandenburg

 

Ehrungsordnung

  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Auszeichnungen
  3. Richtlinien der Verleihung
  4. Verleihung und Veröffentlichung

1 Allgemeine Bestimmungen

Der FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg e. V. ehrt Personen, die sich um den Fußballsport im Verein verdient gemacht haben. Diese Würdigung kann in verschiedenster Form durchgeführt werden.

 

2 Auszeichnungen

Ehrenmitgliedschaft des Vereins

 

Urkunde im Rahmen verbunden mit Beitragsfreiheit und kostenlosem Eintritt zu allen Veranstaltungen des Vereins

 

  • Ehrengeschenk des Vereins
  1. 10 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein
  2. 10 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Verein

 

  • Ehrennadel des Vereins in Bronze
  1. 15 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein
  2. 15 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Verein

 

  • Ehrennadel des Vereins in Silber
  1. 20 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein
  2. 20 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Verein

 

  • Ehrennadel des Vereins in Gold
  1. 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein
  2. 25 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Verein

 

3 Richtlinien der Verleihung

  • Die Auszeichnungen können an Personen in Anerkennung von Verdiensten um das Vereinsleben und den Fußballsport im FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg e. V. verliehen werden.
  • Die auszuzeichnenden Personen müssen Mitglieder des FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg e. V. sein.
  • Über die Verleihung entscheidet das Präsidium des FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg und kann auf Antrag eines Mitgliedes an das Präsidium geschehen. (abweichend § 2 Satz 1: Antrag an die Mitgliederversammlung des Vereins)
  • Ein Jahreslimit an Auszeichnungen besteht nicht.
  • Ein Ehrengeschenk wird in maximaler Höhe von 25,00 Euro ausgereicht.
  • Die Anträge sollen mindestens zwei Monate vor dem in Aussicht gestellten Verleihungstermin gestellt werden.

 

4 Verleihung und Veröffentlichung

  • Feste Auszeichnungstermine gibt es nicht.
  • Die Auszeichnungen sollen in der Regel zu oder nahe dem Zeitpunkt des Anlasses in einem würdigen Rahmen erfolgen.
  • Die Auszeichnungen werden über die Vereinsmedien veröffentlicht und ggf. über die Lokalpresse in Bekanntmachung gegeben.