Ehrungsordnung
FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg
im Fußballkreis Südbrandenburg
im Fußball Landesverband Brandenburg
Ehrungsordnung
Der FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg e. V. ehrt Personen, die sich um den Fußballsport im Verein verdient gemacht haben. Diese Würdigung kann in verschiedenster Form durchgeführt werden.
Ehrenmitgliedschaft des Vereins
Urkunde im Rahmen verbunden mit Beitragsfreiheit und kostenlosem Eintritt zu allen Veranstaltungen des Vereins
- Ehrengeschenk des Vereins
- 10 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein
- 10 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Verein
- Ehrennadel des Vereins in Bronze
- 15 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein
- 15 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Verein
- Ehrennadel des Vereins in Silber
- 20 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein
- 20 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Verein
- Ehrennadel des Vereins in Gold
- 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein
- 25 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Verein
- Die Auszeichnungen können an Personen in Anerkennung von Verdiensten um das Vereinsleben und den Fußballsport im FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg e. V. verliehen werden.
- Die auszuzeichnenden Personen müssen Mitglieder des FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg e. V. sein.
- Über die Verleihung entscheidet das Präsidium des FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg und kann auf Antrag eines Mitgliedes an das Präsidium geschehen. (abweichend § 2 Satz 1: Antrag an die Mitgliederversammlung des Vereins)
- Ein Jahreslimit an Auszeichnungen besteht nicht.
- Ein Ehrengeschenk wird in maximaler Höhe von 25,00 Euro ausgereicht.
- Die Anträge sollen mindestens zwei Monate vor dem in Aussicht gestellten Verleihungstermin gestellt werden.
4 Verleihung und Veröffentlichung
- Feste Auszeichnungstermine gibt es nicht.
- Die Auszeichnungen sollen in der Regel zu oder nahe dem Zeitpunkt des Anlasses in einem würdigen Rahmen erfolgen.
- Die Auszeichnungen werden über die Vereinsmedien veröffentlicht und ggf. über die Lokalpresse in Bekanntmachung gegeben.